Mit der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 27.05.2020 wurde bestimmt, dass der Sportbetrieb im Breiten- und Freizeitsport im Innenbereich wieder zulässig ist. Der Rhein-Hunsrück-Kreis und die Stadt Boppard haben die Sporthallen in ihrer Trägerschaft für die Nutzung unter strengen Regeln freigegeben. Die Ausübung muss unter Einhaltung des Mindestabstands erfolgen und Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt sein. Übungs- und Sportmaterial wie Bälle oder Sportgeräte müssen außerdem regelmäßig gereinigt werden.
Während der gesamten Trainingszeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anwesenden Personen (10 m²/P.) sicherzustellen. Bei Sportarten mit verstärktem Aerosolausstoß ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten (20 m²/P.). Ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Körperkontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Zuschauer sind nicht zugelassen. Umkleidekabinen und Nassräume bleiben geschlossen. Die Benutzung der Toiletten ist nur einzeln gestattet. Möglichkeiten zum Händewaschen- und desinfizieren werden durch Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel gewährleistet.
Zur Ausübung der einzelnen Sportarten verweist der Sportbund Rheinland auf den Deutschen Olympische Sportbund derzusammen mit den einzelnen Sportverbänden Leitplanken und Empfehlungen als Übergangsregeln für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs veröffentlicht hat. Die unter den folgenden Links abrufbar sind (außer Gewähr):
10 Leitplanken des DOSB - Mountainbike (vom DOSB und Bund Deuscher Radfahrer e.V.) - Badminton (vom DOSB und Deutscher Badminton Verband e.V.) - Handball (vom DOSB und Deutscher Handballbund) - Leichtahtletik (vom DOSB und Deutscher Leichtathletik Verband) - Tischtennis (vom DOSB und Deutscher Tischtennis Bund)
Vom DOSB und dem Deutschen Turner-Bund: - für Sportarten (Aerobicturnen, Geräteturnen, Gymnastik / Tanz) - Kinderturnen - Fitness- und Gesundheitssport